Vorschriften

UVV

Unfallverhütungsvorschriften

In den UVV ist festgelegt, was Versicherte und Kommunen tun müssen, um Unfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren im Feuerwehrdienst zu vermeiden. Zum Beispiel müssen die Feuerwehrleute Sicherheitsmängel unverzüglich melden. Weiterhin ist in den Unfallverhütungsvorschriften unter anderem geregelt, welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen notwendig sind und was beim Bau von Feuerwehrhäusern und bei der Anschaffung von Fahrzeugen und Geräten zu beachten ist. Ziel ist der Schutz der Versicherten – sie sollen gesund und leistungsfähig bleiben. Die UVV der FUK NRW werden von der Vertreterversammlung erlassen. Sie sind sowohl für die Versicherten als auch für die Arbeitgeber rechtsverbindlich.




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